Volljährigkeit

Volljährig sind in Deutschland Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Jugendhilfe / Hilfe zur Erziehung / Erziehungshilfe endet automatisch mit dem Eintritt von Volljährigkeit. Die Fortsetzung von Hilfe zur Erziehung über die Vollendung des 18. Lebensjahr hinaus ist möglich. Hierzu muss die hilfeberechtigte Person oder die / der Personensorgeberechtigte Jugendhilfe / Hilfe zur Erziehung / Erziehungshilfe in Verbindung mit § 41 SGB VIII beantragen.

Die down-up! Einzelfallpädagogik gGmbH betreut Jugendliche in Betreuungsstellen, Projektstellen und Jugendwohngemeinschaften natürlich auch über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus.