Pflegestelle
Pflegestellen sind in Abgrenzung zu Betreuungsstellen ebenfalls Einrichtungsteile, die jedoch auch ohne den Einsatz von pädagogischen Fachkräften betrieben werden können. Bei Pflegestellen kommt kein Betriebserlaubnisverfahren und folglich kein Fachkräftegebot zur Anwendung. Rechtsgrundlage für den Betrieb eine Pflegestelle ist §33 SGB VIII. Pflegestellen werden durch das örtliche Jugendamt geprüft und mit einer Pflegeerlaubnis (Vollzeitpflege) versehen.