Kindeswohl

Kindeswohl meint das Wohlergehend und eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich ihrer seelischen, geistigen sowie körperlichen Entwicklung. Ist eine solche gesunde Entwicklung nicht gewährleistet bzw. gar gefährdet, spricht man von Kindeswohlgefährdung.

Trägereignungund die Pflicht zur Wahrung des Kindeswohls sind eng miteinander verwoben: ein Träger gilt als geeignet, wenn pädagogische Fachkräfte verantwortungsvoll unter Wahrung der Kinderrechte handeln und ein Träger Leitlinien einer pädagogischen Haltung strukturiert niedergeschrieben hat.