Betriebserlaubnis

Eine Betriebserlaubnis ist nach §45 SGB VIII erforderlich, um ein Kind oder einen Jugendlichen in einer Betreuungsstelle aufnehmen zu dürfen. Im Betriebserlaubnisverfahren prüft die Heimaufsicht beim zuständigen Landesjugendamt, ob eine Betreuungsstelle als Teileinrichtung der down-up! gGmbH geeignet ist, ein Kind oder einen Jugendlichen unter Wahrung und Förderung des Kindeswohls zu betreuen. 

die down-up! Einzelfallpädagogik gGmbH verfügt über Betriebserlaubnisse in folgenden Bundesländern:

Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Oberbayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein