
»Jugendhilfe soll im Rahmen eines ganzheitlichen und präventiven Ansatzes lebensräumliche Hilfen etablieren, die im Sinne des §1 SGB VIII (KJHG)
Die down-up!-Träger und deren Angebote:
- junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern
- Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien zu schaffen.«
Die down-up!-Träger und deren Angebote: